Mit Auflage vom 9. Juli 2010 forderte der Steuerkommissär u.a. die Buchhaltungen 2006 und 2007 samt Belegen der Einzelfirma AG ein. Dem kam der Pflichtige am 26. August 2010 nach. Bei der Rückgabe der Buchhaltung per 13. Oktober 2010 verlangte der Steuerkommissär noch zusätzliche Unterlagen, welche ihm der Pflichtige am 15. Oktober 2010 zukommen liess. Nach Einsicht in die erhaltenen Unterlagen erliess der Steuerkommissär am 8. November 2010 eine weitere Auflage, wobei er insbesondere die von der AG verbuchten Ertragsminderungen – enthaltend die grossmehrheitliche Weiterleitung der vereinnahmten Provisionen an die AH – untersuchte.