2 DB.2011.141 2 ST.2011.210 - 12 - Fr. 96'477.-) – weitere Fr. 9'962.- zum Abzug zuliess. Da die effektiv geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge bei einem Bruttoerwerbseinkommen von Fr. 174'247.- tiefer wären, bleibt kein Raum mehr für weitere Abzüge, erweist sich doch der insgesamt gewährte Abzug (2x Fr. 9'962.-) als eher grosszügig.