Denn würde man der Argumentation des kantonalen Steueramts folgen, müsste dieses die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge auf dem Bruttoerwerbseinkommen von Fr. 174'247.- zum Abzug zulassen. Auch wenn es in den Einspracheentscheiden nicht deutlich zum Ausdruck kommt, hat das kantonale Steueramt dies schon berücksichtigt, indem es, ausgehend vom steuerbaren Einkommen gemäss Steuererklärung – welche bereits Sozialversicherungsbeiträge von Fr. 9'962.- enthält (deklariert wurde der um die Sozialversicherungsbeiträge gekürzte Nettolohn von