cc) Schliesslich ist dem kantonalen Steueramt im Grundsatz auch darin beizupflichten, dass das gewählte Vorgehen eine erhebliche Steuerersparnis zur Folge hätte, wenn der Pflichtige entsprechend seiner Deklaration veranlagt würde. Laut Berechnung im Einspracheentscheid ergäbe die Veranlagung gemäss Deklaration des Pflichtigen eine Steuerlast von (Fr. 13'137.- [Staats- und Gemeindesteuern 2008] + Fr. 3'791.- [Direkte Bundessteuer 2008] =) Fr. 16'928.-, während die Nichtberücksichtigung der C GmbH eine solche von (Fr. 24'339.- [Staats- und Gemeindesteuern 2008] + Fr. 9'717.- [Direkte Bundessteuer 2008] =) Fr. 34'056.- zur Folge hätte.