Das kantonale Steueramt habe nur die Sozialversicherungsbeiträge auf dem Bruttolohn von Fr. 106'439.- angerechnet; richtigerweise müsste es aber auch auf der Differenz von Fr. 164'285.- und Fr. 106'439.-, also auf Fr. 57'846.- die an die Sozialversicherungsträger geschuldeten Beiträge abziehen. Mit der Gründung und Aufrechterhaltung einer GmbH seien dem Pflichtigen verschiedene Kosten erwachsen, die bei der Ermittlung einer allfälligen Steuerersparnis mitberücksichtigt werden müssten; so habe die C GmbH im Jahr 2008 Mehrwertsteuern von Fr. 9'369.75 abgeliefert.