Die vorgeschobene C GmbH diene einzig dazu, dass der Pflichtige Auslagen geltend machen könne, die er als unselbstständig Erwerbender nicht abziehen könnte. Schliesslich würde das Vertragskonstrukt (wie näher dargelegt wurde) tatsächlich zu einer Steuereinsparung von rund Fr. 17'000.- führen (R-act. 4 und 7).