Nachdem der Pflichtige dieser Aufforderung am 8. Juli 2010 nachgekommen war, schätzte ihn der Steuerkommissär am 3. November 2010 für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 mit einem steuerbaren Einkommen Fr. Fr. 174'500.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 23'000.- ein. Der gleichentags erlassene Hinweis Direkte Bundessteuer 2008 bezifferte das steuerbare Einkommen auf Fr. 175'200.-; die formelle Veranlagung erging am 2. Februar 2011. Dabei ging der Steuerkommissär anstelle eines von der C GmbH deklarierten Bruttoerwerbseinkommens von Fr. 106'439.- von einem solchen von Fr. 174'247.- aus, das die D AG der Dienstabteilung Quellensteuer gemeldet hatte.