Rechnungsstellung: Grundlage für die Rechnungsstellung des Geschäftspartners sind die vom Kunden und dem Geschäftspartner unterzeichneten Arbeitsrapporte. Solange keine unterzeichneten Arbeitsrapporte vorliegen oder falls diese vom Kunden nicht akzeptiert werden, erfolgt keine Zahlung an den Geschäftspartner. Die Rechnungsstellung des Geschäftspartners erfolgt monatlich. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Geschäftspartner entsteht nach Eingang der Zahlung des Kunden bei D AG. Zahlungsfrist: 30 Tage rein netto, d.h. sofort nach Eintreffen der Kundenzahlung bei D AG. Bei der Vorlage der Rechnung des Geschäftspartners zusammen mit