Spesenregelung: Spesen können nur für Geschäftsreisen im Auftrag des Kunden und nach vorgängiger Absprache (gemäss Spesenreglement des Kunden) geltend gemacht werden. Für Fahrten und Unterkunft im Auftrag des Kunden werden die Spesen allenfalls vom Kunden direkt übernommen. Die Ansätze erfolgen nach vorheriger Absprache mit dem D AG-Kunden und können allenfalls dem Geschäftspartner direkt ausbezahlt werden.