Geschäftspartner spätestens am dritten Arbeitstag jedes Folgemonats der zuständigen Stelle beim Kunden unaufgefordert zur Visierung vorzulegen und innert fünf Tagen an D AG weiterzuleiten. Für die Erbringung des vom Kunden unterzeichneten Tätigkeitsrapports ist der Geschäftspartner verantwortlich. 2 DB.2011.141 2 ST.2011.210 -3-