5. Organisation Der Projektleiter/Vorgesetzte des Kunden hat das Weisungsrecht gegenüber dem ausführenden Mitarbeiter/Geschäftspartner. Der Einsatzplan erfolgt in Absprache und richtet sich nach Möglichkeiten und Gegebenheiten beider Parteien. Der Geschäftspartner führt einen Tätigkeitsrapport/Arbeitsrapport gemäss Usanz des Kunden (oder D AG). Der Tätigkeitsrapport ist vom Mitarbeiter/Geschäftspartner spätestens am dritten Arbeitstag jedes Folgemonats der zuständigen Stelle beim Kunden unaufgefordert zur Visierung vorzulegen und innert fünf Tagen an D AG weiterzuleiten.