"Die geplante Transaktion sowie die Umsetzung der Absichten von L stellen insbesondere keine indirekte Teilliquidation, keine Steuerumgehung und keine stellvertretende Liquidation der G AG dar. Eine stellvertretende Liquidation liegt jedoch nur dann nicht vor, wenn die F AG die G AG (…) innerhalb von fünf Jahren seit dem Stichtag nicht absorbiert und die G AG an die F AG keine offenen oder stillen Reserven, welche im Zeitpunkt des Umtausches bereits vorhanden waren, aktienrechtlich formell ausschüttet. In diesem Sinne wird der F AG und der G AG eine fünfjährige Sperrfrist auferlegt.