die Pflichtige macht hierzu indessen keine Angaben. Gestützt auf die vorhandenen Angaben spricht nichts dafür, dass dieser Position eine intensive Portfolio-Bewirtschaftung zugrunde liegt, ist doch zum Einen der Betrag im Vergleich zum Gesamtbestand sehr gering, und zum Anderen aufgrund des runden Betrags zu schliessen, dass es sich hierbei nicht um die Summe einer Vielzahl von Einzelpositionen handelt. Insgesamt präsentiert die G AG das Bild einer inaktiven Gesellschaft mit sehr hohen bei ihr "parkierten" Vermögenswerten, mithin einer wirtschaftlich (faktisch) liquidierten Gesellschaft. Damit erweist sich die Verrechnung ihrer Verluste nach der Übernahme als unzulässig.