Aus dieser Gegenüberstellung zeigt sich, dass die G AG sich fortan auf ein passives Halten von Titeln beschränkte. Sie legte den erhaltenen Kaufpreis auf Bankguthaben bzw. in Festgelder ("Bankguthaben Zeit") an und beliess ihn dort. Weder trat sie als Investorin auf, indem sie etwa neue Beteiligungen erworben hätte, noch ist eine Tätigkeit im Bereich Konzernfinanzierung ersichtlich. Die Komplexität ihrer Anlagen war gering, Fremdfinanzierungen fanden nicht statt. Anhaltspunkte für eine geschäftliche Tätigkeit mit unabhängigen Dritten liegen nicht vor. Zwar wird auch ein Wertschriften- Handelsbestand angeführt; die Pflichtige macht hierzu indessen keine Angaben.