mit der koordinierten Übernahme dieses Geschäfts und dem Aktienkauf am … 2008 wurde sie letztlich durch einen Akt erworben und – soweit es die bisherige Geschäftstätigkeit betrifft – stillgelegt. Entscheidend für die Frage der faktischen Liquidation ist, ob die G in der Folge eine neue vergleichbare wirtschaftliche Aktivität entwickelte oder ob sie als blosse Vermögensmasse ohne eigentliche Anlagetätigkeit in der Pflichtigen aufging.