Eine solche Gesellschaft kann ungeachtet der Zusammensetzung ihrer Aktiven als wirtschaftlich liquidiert qualifiziert werden, wenn sie im Anschluss an eine aktive Bewirtschaftung ihres Portefeuilles diese Tätigkeit vollständig oder erheblich reduziert, um sich fortan auf ein passives Halten von Titeln zu beschränken. Die Unterscheidung zwischen einer aktiven Verwaltung und dem passiven Halten von Aktiven beruht auf Kriterien, die durch die Rechtsprechung zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel entwickelt wurden.