Diese können ihrer Natur nach bereits ausschliesslich liquide Aktiven aufweisen. Indessen sind die Aktiven einer Vermögensverwaltungsgesellschaft etwa dann nicht liquid, wenn ein komplex strukturiertes Portefeuille gehalten wird, die Zweckerfüllung der Gesellschaft die Pflege und Verwaltung von Aktiven voraussetzt oder dieselben wegen den damit verbundenen Risiken aufwendig überwacht werden müssen.