Am selben Tag erwarb der Anlagefonds sämtliche Anlagen der G AG und setzte deren bisherige Anlagepolitik fort. Per … 2008 wurde die G AG in I AG umbenannt und am … 2008 auf der Basis des Zwischenabschlusses per … 2008 mit der Pflichtigen fusioniert, indem diese die Aktiven und Passiven von jener übernahm. Gemäss dem Zwischenabschluss wies die G AG zu diesem Zeitpunkt einen Verlustvortrag von Fr. ….- auf. Im Hinblick auf die Transaktion war am 16. November 2007 ein Ruling von der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie vom kantonalen Steueramt eingeholt worden.