A. Die A AG (nachfolgend die Pflichtige) mit Sitz in C bezweckt im Wesentlichen die Beteiligung und Verwaltung von D an E aller Art; sie gehört der F AG. Diese erwarb mit öffentlichem Übernahmeangebot vom … 2008 nahezu sämtliche Aktien der G AG, C, einer börsenkotierten Investmentgesellschaft, und zwar im Tausch gegen Anteile eines neu liberierten Anlagefonds in H. Der Vollzug der Übernahme erfolgte am … 2008. Am selben Tag erwarb der Anlagefonds sämtliche Anlagen der G AG und setzte deren bisherige Anlagepolitik fort.