130 Abs. 2 DGB 151‘163 statt gemäss Einspracheentscheid -170‘000 -18‘837 Aufrechnung Pauschalabzug auf Eigenmietwert Wohnhaus 3‘600 Abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten 100 statt gemäss Einspracheentscheid -250 150 steuerbares Einkommen 174‘817 steuerbares Einkommen abgerundet 174‘800