170‘659 Selbständige Erwerbseinkünfte, geschätzt nach pflichtgemässem Ermessen gemäss § 139 Abs. 2 StG 130‘449 statt gemäss Einspracheentscheid -150‘000 -19‘551 Aufrechnung Pauschalabzug auf Eigenmietwert Wohnhaus 3‘600 Abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten 100 statt gemäss Einspracheentscheid -200 100 steuerbares Einkommen 154‘808 steuerbares Einkommen abgerundet 154‘800 steuerbares Vermögen laut Einspracheentscheid 1‘393‘000