Direkte Bundessteuer 2006 steuerbares Einkommen lt. Einspracheentscheid 170‘059 Selbständige Erwerbseinkünfte, geschätzt nach pflichtgemässem Ermessen gemäss Art. 130 Abs. 2 DGB 130‘449 statt gemäss Einspracheentscheid -150‘000 -19‘551 Aufrechnung Pauschalabzug auf Eigenmietwert Wohnhaus 3‘600 Abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten 100 statt gemäss Einspracheentscheid -200 100 steuerbares Einkommen 154‘208