Fr. 18‘837 im Jahr 2007) erheblich sind, erweisen sich die Schätzungen des kantonalen Steueramts als offensichtlich zu hoch. Sie sind deshalb zu korrigieren, indem die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in der Steuerperiode 2006 von Fr. 150‘000.- auf Fr. 130‘449.- und in der Steuerperiode 2007 von Fr. 170‘000.- auf Fr. 151‘163.- herabzusetzen sind. 2 DB.2011.122 + 123 2 ST.2011.188 + 189 - 21 -