5. Da in der Jahresrechnung 2006 der Grundbesitz in der Wohngemeinde nicht enthalten ist bzw. der Pflichtige nur die nach dem Erwerb getätigten Investitionen (hauptsächlich die Kosten für die Erstellung des Gewächshauses Vers.Nr. 1278) aktiviert hat, stellt sich weiter die Frage, ob eine nachträgliche Korrektur der Bilanz überhaupt noch zulässig sei.