2 DB.2011.122 + 123 2 ST.2011.188 + 189 - 10 - müssen die Abschreibungen im Rahmen der Angemessenheitsprüfung ausser Betracht fallen, ansonsten ein Steuerpflichtiger aus seinem Versäumnis, eine ordentliche Buchhaltung zu führen, noch einen Vorteil ziehen würde.