bb) Gemäss dem Abschlussbericht des Revisors hat der Pflichtige in den Jahren 2006 und 2007 rund 20% des Umsatzes von Fr. 1‘121‘741.- resp. Fr. 1‘171‘194.-, d. h. einen Umsatzanteil von über Fr. 200‘000.- pro Jahr bar vereinnahmt. Bei dieser Grössenordnung liegt ein umfangreicher Bargeldverkehr vor, so dass der Pflichtige verpflichtet gewesen wäre, seine Einnahmen und Ausgaben täglich in ein Kassenbuch im dargelegten Sinn einzutragen. Dies hat der Pflichtige jedoch in den Jahren 2006 und 2007 nach den Feststellungen des Revisors nicht getan.