In der Steuererklärung 2006 vom 1. Februar 2008 machten die Pflichtigen geltend, dass die Grundstücke in der Wohngemeinde Geschäftsvermögen darstellten und zu Unrecht in der Buchhaltung nicht enthalten seien. Somit sei die Bilanz per 31. Dezember 2006 zu korrigieren und seien die Liegenschaften Kat.Nrn. 1 und 2 mit einem Wert von Fr. 2‘200‘000.- in die Bilanz aufzunehmen. Auf dem Wohnhaus und dem Ökonomiegebäude mit anteiligen Werten von Fr. 650‘000.- und Fr. 600‘000.- seien