Nr. 1278 ein Büro einbauen. Die den Geschäftsbereich betreffenden Aufwendungen verbuchte er in den Steuerbilanzen ab 2002 als Geschäftsvermögen und tätigte Abschreibungen. Dagegen beliess er bis und mit Steuerbilanz 2006 das im Jahre 1989 erworbene Grundeigentum und ein weiteres zum Ertragswert versteuertes Grundstück in einer Nachbargemeinde weiterhin im Privatvermögen.