1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Einspracheentscheid vom 15. Juni 2011 wird aufgehoben und die Sache im Sinn der Erwägungen an das kantonale Steueramt zurückgewiesen. 2. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. Der Einspracheentscheid vom 22. Juni 2011 wird aufgehoben und die Sache im Sinn der Erwägungen an das kantonale Steueramt zurückgewiesen. […] 1 DB.2011.120 1 ST.2011.185