bb) Im Übrigen wurden die Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit für 2008 offenkundig falsch berechnet. Richtigerweise hätte der Jahresverlust von Fr. 283'495.- mit Fr. 125'369.- verrechnet werden müssen, sodass ein selbstständiges Erwerbseinkommen von Fr. 0.- resultierte und – rein rechnerisch betrachtet – für die folgenden Jahre ein Verlustvortrag von Fr. 158'126.- verblieb. Die offenkundige Auffassung des Pflichtigen, er könne die Höhe des zur Verrechnung bringenden Verlusts in der Steuerperiode selber als auch in den folgenden Steuerperioden jeweils frei bestimmen, ist nach dem Gesagten unrichtig.