Diese Einschätzung ist in Rechtskraft erwachsen. Damit können verbleibende Verlustvorträge grundsätzlich auch in der Steuerperiode 2009 noch zur Verrechnung gebracht werden, sofern ihre Höhe nachgewiesen ist. Die Auffassung des Steuerkommissärs, aufgrund der Festlegung des selbstständigen Er- 1 DB.2011.120 1 ST.2011.185 -5- werbseinkommens auf Fr. 1'874.- sei eine spätere Verrechnung nicht mehr zulässig, trifft nach der aufgeführten Rechtsprechung klar nicht zu.