b) aa) Gemäss Jahresabschluss per 31. Dezember 2008 betrug der Jahresverlust Fr. 283'495.-. Im Hilfsblatt A Position 1.1 wurde dieser jedoch nur in der Höhe von Fr. 123'495.- geltend gemacht. Dem wurden unter Position 2.1 "Barbezüge und Eigensaläre" von Fr. 125'369.- gegenübergestellt, so dass nach Verrechnung ein positiver Saldo von Fr. 1'874.- übrig blieb. Bei der Einschätzung für die Steuerperiode 2008 wurde dieser Betrag ungeprüft als selbstständiges Erwerbseinkommens übernommen; aufgrund der das Einkommen weit übersteigenden Abzüge resultierte indessen ein steuerbares Einkommen von Fr. 0.-. Diese Einschätzung ist in Rechtskraft erwachsen.