Der Steuerkommissär verlangte mit Auflage vom 7. Januar 2011 bzw. Mahnung vom 24. März 2011 u.a. Kontokopien vom Kapitalkonto und Verlustvortragskonto, Details zum Eigensalär sowie den Nachweis der geltend gemachten Repräsentationsspesen. Der Pflichtige liess darauf am 7. Februar 2011 diverse Unterlagen einreichen. Dabei ergab sich u.a., dass der Pflichtige einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr im Umfang von Fr. 80'000.- über ein Aufwandkonto abgeschrieben hat.