A. A (nachfolgend der Pflichtige) betreibt die Einzelfirma C in D und deklarierte in der Steuererklärung 2009 daraus Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 69'274.-. Insgesamt gab er (gerundet) für die Staats- und Gemeindesteuern ein steuerbares Einkommen von Fr. 53'800.- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 465'000.- und für die direkte Bundessteuer ein steuerbares Einkommen von Fr. 54'500.- an.