waren die Produkte des Pflichtigen noch nicht marktreif. Die ersten Verkäufe wurden auf Frühjahr 2011 anvisiert. Nachdem eine eigentliche Erwerbstätigkeit nicht vor 2006 angenommen werden kann – vorher überwiegt der therapeutische Aspekt seiner handwerklichen Tätigkeit –, befand sich der Pflichtige 2009 erst im 4. Geschäftsjahr. Damit wäre es verfrüht, die Produkte als sicheres Verlustgeschäft zu betrachten. Gerade wenn nicht einfach ein Produkt verkauft wird, sondern dieses zuerst entwickelt wird und erhebliche Vorleistungen anfallen, ist eine mehrjährige Verlustperiode nicht ungewöhnlich (StE 1999 B 23.1 Nr. 42).