b) aa) Der Pflichtige bringt folgende Begründung vor: Da auf dem Markt kein entsprechendes Produkt erhältlich gewesen sei, habe er sich zum Ziel gesetzt, eine wasserdampfresistente, UV-beständige, temperaturschlagfeste, überrollbare, multifunktional verwendbare LED-Leuchte zu entwickeln. Den Finanzbedarf habe er anfangs auf Fr. 10'000.- bis Fr. 20'000.- geschätzt. Patentrecherchen beim Institut für 1 DB.2011.111 1 ST.2011.170 -7-