Eine Gewinnerzielungsabsicht ist damit von vornherein nicht schon 2005, sondern erst später anzunehmen. Seit dem Verkauf von Brunnen bzw. Lichtspielen, spätestens aber als der Pflichtige begann, für seine Lichtspiele die nunmehr im Vordergrund stehenden Allzweck- LED-Leuchten mit auswechselbaren LED-Elementen zu entwickeln und damit spätestens ab 2007, stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.