Nach einer Besprechung mit dem Pflichtigen erliess der Steuerkommissär erneut eine Auflage, womit er eine gesonderte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für den LED-Leuchtenbereich einforderte. Nach weiteren Besprechungen und Schriftenwechseln ergingen am 8. April 2011 der Einschätzungsentscheid 2009 und die Veranlagungsverfügung 2009 mit den Faktoren gemäss Vorschlägen.