A. A und B (nachfolgend der/die Pflichtige, zusammen die Pflichtigen) deklarierten in der Steuererklärung 2009 ein steuerbares Einkommen von Fr. 98'900.- (direkte Bundessteuer) bzw. Fr. 94'200.- (Staats- und Gemeindesteuern) und ein steuerbares Vermögen von Fr. 446'000.-. Sie machten dabei einen Verlust des Pflichtigen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 61'048.- geltend.