{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2011-09-30", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2011-111_2011-09-30.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/StRG_DB_2011_111_jt.pdf", "Checksum": "afc81c9504d188ce27dc0c9933ac468f"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["DB.2011.111", "ST.2011.170"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Steuerrekursgericht 30.09.2011 DB.2011.111"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 30.09.2011 DB.2011.111"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 30.09.2011 DB.2011.111"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2009 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2009 | Verlustverrechnung. Frage der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Pflichtiger begann - zunächst noch neben Anstellung beim kant. Steueramt - mit Bearbeitung von Findlingen und dem Bau von Brunnen/Wasserspielen. Dies war in der Folge Auslöser für die Entwicklung einer multifunktionalen, qualitativ hochstehenden LED-Leuchte mit auswechselbaren LED-Komponenten. Mehrjährige Verlustperiode. Seine Produkte sind im im Vergleich teuer, was der Pflichtige mit der unvergleichlichen Qualität derselben begründet. Da der Markteintritt noch nicht stattgefunden hat, bleibt abzuwarten, ob sich die Produkte auf dem Markt werden behaupten können. Es ist angesichts der erst 4-jährigen Verlustperiode, unter Berücksichtigung des Entwicklungsaufwands, noch verfrüht, von einem definitiven Verlustgeschäft auszugehen. 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Es ist angesichts der erst 4-jährigen Verlustperiode, unter Berücksichtigung des Entwicklungsaufwands, noch verfrüht, von einem definitiven Verlustgeschäft auszugehen. Teilweise Gutheissung (Rückweisung). | Art. 18 Abs. 1 DBG; § 18 Abs. 1 StG\n\n bb) Das Motiv, im Jahr 2005 mit der Bearbeitung von Findlingen zu beginnen,\nbestand offensichtlich nicht in der Absicht, zusätzliches Einkommen zu erzielen. Die\nTätigkeit sollte vielmehr der Gesundheitsvorsorge dienen. Zu dieser Zeit und bis\n31. Oktober 2008 war der Pflichtige zudem noch bei C angestellt. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist damit von vornherein nicht schon 2005, sondern erst später anzunehmen. Seit dem Verkauf von Brunnen bzw. Lichtspielen, spätestens aber als der Pflichtige begann, für seine Lichtspiele die nunmehr im Vordergrund stehenden Allzweck-\nLED-Leuchten mit auswechselbaren LED-Elementen zu entwickeln und damit spätestens ab 2007, stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.\n\nb) aa) Der Pflichtige bringt folgende Begründung vor: Da auf dem Markt kein\nentsprechendes Produkt erhältlich gewesen sei, habe er sich zum Ziel gesetzt, eine\nwasserdampfresistente, UV-beständige, temperaturschlagfeste, überrollbare, multifunktional verwendbare LED-Leuchte zu entwickeln. Den Finanzbedarf habe er anfangs auf Fr. 10'000.- bis Fr. 20'000.- geschätzt. Patentrecherchen beim Institut für\n\n1 DB.2011.111\n1 ST.2011.170\n-7-\n\ngeistiges Eigentum in Bern (IGE) hätten den Anspruch für ein eigenes Patent bestätigt.\nNebenher habe er auch spezifische Anwendungshilfen, so neben den grossen Leuchten auch Kleinleuchten entwickelt. Die grosse Leuchte habe er zur Schwimmbadleuchte weiterentwickelt. Eine Flutlichtleuchte sei in Planung. Sie solle ihren Einsatz auf\nBaustellenfahrzeugen, Fahrzeugen der Feuerwehr und der Polizei etc. finden. Auch\neine Wegleuchte stehe kurz vor der Serienreife. Alle Leuchten seien aus V4a-Stahl\ngefertigt. Spezifisch gewählte Komponenten erlaubten die Anwendung im Öl-, Benzin-,\nLösungsmittel-, Ammoniak-, Chlor-, Salz- und Umgebungstemperaturbereich von + 50\nGrad Celsius bis – 40 Grad Celsius. Die grosse Produktepallette biete Gewähr für einen umfassenden Marktauftritt. Ziel sei, das Marktinteresse mit einer vollständig neuen\nLED-Leuchte zu wecken. An seinen Produkten nehme er laufend Anpassungen vor.\nAls Kunden stünden vor allem Gemeinden, Tief- und Hochbauämter, Strassenbau- und\nGartenbauunternehmungen, Tunnelbaufirmen, Fahrzeugbauer, Ingenieure, Architekten, Schwimmbadbauer, Gebäudeversicherungen, Polizei, Sanität, Elektrozubehörhändler, Lichtplaner, landwirtschaftliche Bauämter, Lebensmittelindustriebetriebe und\nSaunabaufirmen im Vordergrund.\n\nViele Material- und Fertigungsfragen könne er mit seinen Söhnen besprechen,\nwelche beide über eine Polymechanikerausbildung mit höheren Fachausbildungen\nverfügten. Ein Sohn setze sodann seine Entwürfe in Maschinenzeichnungen um. Dies\nsei eine enorme Hilfe und bewirke eine grosse Kostenersparnis. Sein ganzes Tun finde\nseinen Sinn auch im Wissen um die Weiterführung durch die Söhne. Die zutreffende\nBezeichnung für sein Tun sei Leidenschaft und eine tiefe Überzeugung, ein Projekt in\ndie Tat umsetzen zu können und zum Erfolg zu bringen.\n\nbb) Die Kriterien der Tätigkeit auf eigenes Risiko, des Einsatzes von Arbeitskraft und Kapital und der freien Selbstorganisation scheinen vorliegend ohne Weiteres\nerfüllt. Der Pflichtige bedient sich der fachmännischen Unterstützung seiner Söhne und\nbezieht sie auch in seine längerfristige Planung mit ein. Sodann tritt er mit seinen Produkten am Markt auf. Er schreibt potentielle Kunden (z.B. D) an, betreibt eine Website\n(E), verteilt Werbematerial, verfügt über Preislisten und führt Verkaufsgespräche. Dies\nseit dem Zeitpunkt, in welchem die Produkte nach seiner Ansicht marktreif sind, nämlich seit 2011. Gemäss Aquisitionsliste hat er ab Januar 2011 mit über 20 Betrieben\nVerkaufsgespräche geführt, wobei es zu zwei Geschäftsabschlüssen gekommen ist.\n\n1 DB.2011.111\n1 ST.2011.170\n-8-\n\nDie finanzielle Situation der selbstständigen Tätigkeit des Pflichtigen gestaltete sich über die Jahre wie folgt:\nFr.\nSteuerperiode 2005: - 2'966.-\nSteuerperiode 2006: - 21'621.-\nSteuerperiode 2007: - 53'431.-\nSteuerperiode 2008: - 49'188.-\nSteuerperiode 2009: - 61'048.-.\n\n"}