Weil die den Kindern übertragenen Grundstücke zuvor von den Eltern verwaltet worden sind, lässt sich deren anhaltende Einflussnahme während einer gewissen "Übergangszeit", in der sich die Kinder in die neue Aufgabe einarbeiten, jedoch durchaus erklären. Auch die in den Nutzniessungsverträgen statuierte Bedingung, wonach die Mutter für den Fall der Rückverlegung ihres Wohnsitzes in die Schweiz berechtigt ist, die Dienstbarkeit zu löschen, spricht im verwandtschaftlichen Verhältnis weniger für eine Simulation als vielmehr dafür, sich gegen künftige Unwägbarkeiten abzusichern.