Die Aktivitäten der Eltern bei der Bewirtschaftung der Grundstücke rechtfertigen zwar durchaus die Frage, ob die Nutzniessungsverträge ernst gemeint sind. Weil die den Kindern übertragenen Grundstücke zuvor von den Eltern verwaltet worden sind, lässt sich deren anhaltende Einflussnahme während einer gewissen "Übergangszeit", in der sich die Kinder in die neue Aufgabe einarbeiten, jedoch durchaus erklären.