c) Unter diesen Umständen kann grundsätzlich offenbleiben, ob sich das gleiche Resultat auch deswegen ergibt, weil auf eine Steuerumgehung zu schliessen ist. Nach Auffassung des kantonalen Steueramts sind die Nutzniessungsverträge lediglich simuliert; tatsächlich sei die unbeschränkte Verfügungsmacht über die Liegenschaften bei der Mutter verblieben. 2 DB.2011.110 2 ST.2011.172 - 10 -