Sodann stelle sich die Frage, wer tatsächlich für den Unterhalt aufgekommen sei. Bei den beiden Einfamilienhäusern in den Gemeinden C und D seien Unterhaltskosten von insgesamt Fr. 246'226.- angefallen, deren Rechnungen überwiegend auf den Ehemann der Eigentümerin und nicht auf die nutzniessungsberechtigten Kinder lauteten, zumal letzteren die finanziellen Mittel für die Bezahlung fehlten. Wie das im Einspracheverfahren durchgeführte Auflage- und Mahnverfahren gezeigt habe, seien die entsprechenden Rechnungen oft von der Eigentümerin selbst bezahlt worden.