Entgegen den Vereinbarungen hätten die Kinder ihrer Mutter die jährlich per 31. Dezember fällige Rente nicht bezahlt. Vielmehr habe diese wie erwähnt von der H AG für die Mehrfamilienhäuser quartalsweise den Nettomietzinsüberschuss erhalten. Beim Einfamilienhaus in der Gemeinde C sei gar der monatliche Bruttomietzins an die Eigentümerin überwiesen worden. Demnach habe diese entgegen dem Vertrag keine Rente, sondern die Nettoerträge erhalten. Sodann stelle sich die Frage, wer tatsächlich für den Unterhalt aufgekommen sei.