richt aufgetreten und habe die Ausweisung einer Mieterin aus dem Einfamilienhaus in der Gemeinde C beantragt. Hinsichtlich des Einfamilienhauses in der Gemeinde D lauteten alle Rechnungen auf den Ehemann (wiederum mit gleicher Rechnungsadresse) und seien oft von der Grundeigentümerin bezahlt worden. Laut den Nutzniessungsverträgen stünden die Erträge den Nutzniessern zu und hätten diese im Gegenzug die Kosten aus der Bewirtschaftung der Grundstücke zu tragen. Entgegen den Vereinbarungen hätten die Kinder ihrer Mutter die jährlich per 31. Dezember fällige Rente nicht bezahlt.