Gemäss Grundbuchauszug vom 19. August 2009 hat die Grundeigentümerin ihren beiden Kindern ein bis 1. Januar 2022 dauerndes Nutzniessungsrecht an der Liegenschaft in der Gemeinde D eingeräumt. Das Einfamilienhaus in der Gemeinde C wird von den Nutzniessern selbst verwaltet; beim Mehrfamilienhaus in der Gemeinde C und bei den Mehrfamilienhäusern in der ausserkantonalen Gemeinde E ist die H AG hierfür besorgt.