6. Die Berechtigten bezahlen der Grundeigentümerin eine jährliche Rente in der Höhe von 4% des Steuerwertes des Grundstückes. Die Rente ist jeweils fällig per 31. Dezember, erstmals per 31. Dezember 2003. 7. Von den Berechtigten getätigte Investitionen sind von der Grundeigentümerin nicht zu entschädigen. 8. … 9. Die Grundeigentümerin hat gegenüber den Berechtigten Anspruch auf Löschung der Nutzniessung, sobald sie in der Schweiz Wohnsitz nimmt. …" Am 17. Februar 2004 schlossen die nämlichen Parteien im Wesentlichen gleichlautende Dienstbarkeitsverträge bezüglich der drei zürcherischen Grundstücke.