4. Die Berechtigten sind verpflichtet, die derzeit auf dem Grundstück haftenden Grundpfandschulden von Fr. 545'000.- zu verzinsen. Ebenso gehen die mit dem Grundstück verbundenen Unterhaltskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Versicherungsprämien etc. zulasten der Berechtigten. 5. Die Berechtigten erhalten die mit dem Grundstück verbundenen Mietzinseinnahmen und weiteren Erträge. 2 DB.2011.110 2 ST.2011.172 -4-