2. Die Beschwerdeführerin/Rekurrentin ist Eigentümerin der nachfolgend aufgeführten Grundstücke: - Einamilienhaus Kat.Nr. 1, ……strasse , Gemeinde C; - Mehrfamilienhaus Kat.Nr. 2, …..strasse, Gemeinde C; - Einfamilienhaus Kat.Nr. 3, …..strasse, Gemeinde D; - Mehrfamilienhäuser Vers.Nrn. …. und …., Grundstück Nr. 4…., ……strasse, ausserkantonale Gemeinde E. Am 7./14. November 2003 schloss die Beschwerdeführerin/Rekurrentin mit ihren Kindern F und G einen Nutzniessungsvertrag betreffend das ausserkantonale Grundstück ab. Die "Weiteren Vertragsbestimmungen" hielten Folgendes fest: